Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Koch IT | Digital Solutions (nachfolgend “Anbieter” genannt) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software “Feedcube” und sind Grundlage für Angebote, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen des Anbieters. Diese AGB gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Allgemeines und Begriffsbestimmungen

1.1. Der Anbieter entwickelt und vertreibt die Softwarelösung “Feedcube” als SaaS-Lösung (Software as a Service) zur anonymen und digitalen Einholung von Feedback sowohl von externen Kunden als auch von internen Mitarbeitern des Kunden. Zusätzlich zur Software bietet der Anbieter ergänzende Dienst- und Beratungsleistungen an, die im Angebot spezifiziert werden.

1.2. Kunde sind Unternehmen oder andere Organisationen, die mit dem Anbieter einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Vertrag über die Nutzung von “Feedcube” abgeschlossen haben und die Software zur Durchführung von Feedbackprozessen in ihrer Organisation einsetzen.

Leistungen und Beschreibung des Dienstes

2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software “Feedcube” als Software as a Service zur Verfügung. Die Software ermöglicht es dem Kunden, Feedbackprozesse durchzuführen, die automatisiert ausgewertet und visuell dargestellt werden. Der Zugriff erfolgt über das Internet auf die Server des Anbieters.

2.2. Zusätzlich zur Software bietet der Anbieter Dienst- und Beratungsleistungen an, die im Rahmen des Vertrages spezifiziert sind. Dazu gehören unter anderem Schulungen, Support und individuelle Beratung.

2.3. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung der Software “Feedcube” sowie alle Updates, Verbesserungen und Änderungen der Software während der Vertragslaufzeit.

Nutzungsvoraussetzungen

Die Nutzung von “Feedcube” ist nur Unternehmen gestattet, die keine Privatpersonen sind, sowie deren Partnern und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden.

Vertragsabschluss

4.1. Angebote sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder durch den Beginn der Leistungserbringung seitens des Anbieters.

4.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, sei es durch unterzeichnete Annahme des Angebots, durch Bestätigung per E-Mail oder durch die Zustimmung zu den Vertragsbedingungen im Rahmen einer Online-Buchung.

4.3. Der Vertrag beginnt in der Regel mit der Bestätigung der Annahme des Angebots durch den Kunden und der ersten Nutzung der Software “Feedcube”.

Entgelt und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise für “Feedcube” verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und eventueller anderer gesetzlicher Abgaben.

5.2. Die Preise sind im Angebot des Anbieters festgelegt und für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn bindend. Danach erfolgt eine jährliche Anpassung gemäß dem österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 oder einem an seine Stelle tretenden Index.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Entgelt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung zu begleichen.

5.4. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.

5.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Anbieter aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Vertragsdauer und Kündigung

6.1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters.

6.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf eine fristgerechte Kündigung erfolgt.

6.3. Kündigungen sind schriftlich an den Anbieter zu richten oder über den entsprechenden Bereich im Kunden-Account von “Feedcube” vorzunehmen.

6.4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen kann der Anbieter den Zugang zur Software einschränken und nach weiteren 14 Tagen fruchtlosem Verstreichen die Dienstleistung ohne weitere Ankündigung einstellen und vom Vertrag zurücktreten.

6.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

Pflichten und Haftung des Kunden

7.1. Der Kunde garantiert die Richtigkeit aller bei der Nutzung von “Feedcube” gemachten Angaben und informiert den Anbieter umgehend über Änderungen.

7.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche über “Feedcube” übermittelten Daten und gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie die rechtmäßige Nutzung der Software.

7.3. Die Nutzung von “Feedcube” erfolgt ausschließlich für interne Feedbackprozesse und ist nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht in einer Weise, die die Qualität der Software beeinträchtigt oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.

7.4. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung von “Feedcube” entstehen.

7.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und haftet für deren missbräuchliche Nutzung.

Nutzungsrechte

8.1. Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an “Feedcube” ein, das auf die Vertragslaufzeit beschränkt ist.

8.2. Updates und neue Versionen von “Feedcube” stehen dem Kunden während der Vertragslaufzeit ebenfalls zur Verfügung.

8.3. Eine Nutzung von “Feedcube” über die in diesen AGB geregelten Zwecke hinaus ist nicht gestattet.

Verfügbarkeit

9.1. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von “Feedcube” von 98 % im Jahresmittel an, kann diese jedoch nicht garantieren.

9.2. Von der Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen sind Zeiten, in denen der Zugang zu “Feedcube” aufgrund von technischen oder sonstigen Gründen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Dritter, etc.), nicht möglich ist.

9.3. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt und gelten nicht als Ausfallzeiten.

Haftung des Anbieters

10.1. Der Anbieter haftet nicht für die Qualität der über “Feedcube” erhobenen Feedback-Daten oder die Beziehungen zwischen dem Kunden und seinen Mitarbeitern.

10.2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden durch Computerviren oder schädliche Computercodes, empfiehlt jedoch dem Kunden, Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor solchen Schäden zu treffen.

10.3. Eine Haftung für Schäden durch Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten ist ausgeschlossen, sofern den Anbieter kein Verschulden trifft.

10.4. Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von “Feedcube”. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

10.5. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Umständen.

Änderungen der AGB

11.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

11.2. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder über das Kunden-Account-System mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.

Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.